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Die Ohrfeige auf Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger rückte 1968 Beate Klarsfeld ins Licht der Öffentlichkeit. 2012 ist Klarsfeld Kandidatin der Partei Die Linke für die Bundespräsidentenwahl. Für die verabreichte Ohrfeige verurteilte sie das Amtsgericht Tiergarten in einem Schnellverfahren zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ohne Bewährung. Kostenlose-urteile.de fasst die Umstände der Tat und die Verurteilung zusammen.
Lesetipp - refrago:
Wenige Tage nach der
Die
Kanzler Kiesinger, seine Berater und Parteikollegen waren zunächst uneins, wie strafrechtlich wegen der Tat mit Klarsfeld zu verfahren sei. Der SPIEGEL berichtet, dass Kiesinger die "körperliche Attacke" einer jungen Frau nicht so ernst nehmen wollte. Man überlegte, ob Kiesinger Strafantrag stellen sollte, damit Klarsfeld auch wegen
Im Rahmen eines so genannten "beschleunigten Verfahrens" wird Beate Klarsfeld angeklagt. Der Prozess findet noch am gleichen Tag statt und beginnt um 17.41 Uhr vor dem Bereitschaftsgericht des Amtsgerichts Tiergarten. Klarsfeld lässt sich von Horst Mahler verteidigen. Mit ihm konnte sie vor dem Verfahren nur einmal zwanzig und einmal sieben Minuten sprechen, schreibt der SPIEGEL. In der Verhandlung beantragte Mahler vergebens, dass Kiesinger als Zeuge geladen werde. Nur rund zwei Stunden dauerte der Prozess. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Strafe von zwölf Monaten und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls.
Das Gericht verurteilte Klarsfeld wegen
Klarsfeld legte gegen das Urteil Berufung ein. Im Berufungsverfahren standen Klarsfeld die Rechtsanwälte Horst Mahler und Egon Geis als Verteidiger zur Seite. Im April 1969 fand eine erste Berufungsverhandlung vor der 33. Kleinen Strafkammer des Moabiter Schwurgerichts in Berlin statt, die allerdings an der Frage scheiterte, ob Kiesinger als Zeuge vorgeladen werden sollte. Das Gericht hatte keine Zeit mehr, sich mit der Frage zu befassen. Ende August 1969 ging das Verfahren dann weiter.
Auf Antrag von Rechtsanwalt Geis, der sich auf § 220 StPO berief, wurde Kurt Georg Kiesinger durch einen Gerichtsvollzieher zu der Berufungsverhandlung geladen. Kiesinger erschien allerdings nicht. Seine Begründung "andere Verpflichtungen" zu haben, akzeptierte die Strafkammer als hinreichende Entschuldigung für das Nichterscheinen.
Das Verfahren endete mit einer Reduzierung der Strafe auf vier Monate Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2012
Quelle: ra-online, Der Spiegel, Die Zeit, Netzeitung, Frankfurter Rundschau u.a.
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Dokument-Nr. 3869
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