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Wenn beim Be- oder Entladen ein Gegenstand von einem Lkw fällt und dabei ein daneben stehendes Fahrzeug beschädigt wird, gilt dies nicht als Verkehrsunfall. Macht sich der Lkw-Fahrer anschließend davon, gilt dies somit nicht als Fahrerflucht. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.
Beim Beladen eines Transporters auf einem öffentlichen Parkplatz war ein Ladungsteil gegen ein neben dem Lkw parkendes Auto gestoßen. Dabei entstand ein Schaden von etwa 1.100 Euro. Der Fahrer des Transporters soll sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, obwohl er den Schaden bemerkt habe.
Den Vorwurf gegen den Fahrer, den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
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Dokument-Nr. 8623
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