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Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 28.12.2012
24 C 166/12 -

Unterzeichnung eines "Null-Euro-Vertrages" führt nicht zum Abschluss eines Mobilfunkvertrages

Vertragsabschluss muss vom Mobilfunkanbieter dargelegt werden

Kommt es im Rahmen einer Promotion-Aktion zu einer Unterzeichnung eines "Null-Euro-Vertrages", führt dies nicht zu einem Abschluss eines kostenpflichtigen Mobilfunkvertrages. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Passantin auf dem Alexanderplatz in Berlin von einem Promoter der Cosma Plus GmbH angesprochen. Es ging um den Abschluss eines sogenannten "Null-Euro-Vertrags" für Mobilfunkdienstleistungen. Die Passantin wählte das "Top-Paket". Es sollte weder eine Grundgebühr noch ein Mindestumsatz oder eine Anschlussgebühr fällig sein. Nachdem ihr ein mit "Auftrag" bezeichnetes Dokument zugeschickt wurde, indem ihr eine Aktivierung mitgeteilt wurde, erhielt sie von Vodafone eine Rechnung. Das Unternehmen behauptete, sie habe einen Mobilfunkvertrag mit einer monatlichen Grundgebühr von 14,95 € abgeschlossen. Da sich die Frau weigerte zu zahlen, erhob das Unternehmen Klage.

Anspruch auf Zahlung der Grundgebühr bestand nicht

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied zu Gunsten der Frau. Das Mobilfunkunternehmen habe keinen Anspruch auf Zahlung der in Rechnung gestellten monatlichen Gebühr zugestanden, denn ein Vertrag über die kostenpflichtige Zurverfügungstellung von Mobilfunkdienstleistungen habe zwischen den Parteien nicht festgestellt werden können. Weder habe sich aus dem als "Auftrag" bezeichneten Dokument ein Vertragsschluss ergeben, denn wesentliche Inhalte des Vertrages, wie Vertragsgegenstand und Preis, seien darin nicht enthalten gewesen. Noch habe das Auswählen des "Top-Pakets" durch die Frau den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags begründen können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2013
Quelle: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2013, 303Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2013, Seite: 303

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