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Wer mehrere Fahrverbote erhalten hat, die gleichzeitig rechtskräftig werden, kann diese nicht gleichzeitig absitzen. Sie werden nacheinander vollstreckt. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.
Im vorliegenden Fall wurde ein Autofahrer gleich zweimal erwischt. Jedes Mal erhielt er 1 Monat Fahrverbot.
Das Amtsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Fahrverbote hintereinander abgesessen werden müssen. Anderenfalls würde die vom Gesetz bezweckte Denkzettel- bzw. Besinnungsfunktion nicht erfüllt und der Autofahrer würde unangebracht geschont werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2007
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 4974
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