wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 14.04.1983
4 C 490/82 -

Kein Mietmangel bei hohen Heizkosten wegen Außenlage der Wohnung und Änderung der Trockenraumnutzung

Recht zur Mietminderung besteht nicht

Die Außenlage einer Wohnung stellt trotz höherer Heizkosten kein Mangel dar. Ebenso die Änderung der Trockenraumnutzung, solange die Nutzung der Wohnung nicht beeinträchtigt wird. Ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil die Trockenraumnutzung durch die Hausordnung geändert wurde und aufgrund der Außenlage der Wohnung höhere Heizkosten entstanden, minderte der Mieter der Wohnung seine Miete. Da der Vermieter damit nicht einverstanden war, landete der Fall vor Gericht.

Kein Mangel der Mietsache

Das Amtsgericht Steinfurt entschied gegen den Mieter. Dieser habe seine Miete nicht mindern dürfen, da die Wohnung nicht mangelbehaftet gewesen sei. Die Außenlage der Wohnung habe trotz höherer Heizkosten kein Mangel dargestellt. Ebenso habe es sich mit der Änderung der Trockenraumnutzung verhalten. Denn solange sich durch die Nutzungsänderung unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen der Mieter im Haus keine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung erfolgt, liege kein Mietmangel vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2013
Quelle: Amtsgericht Steinfurt, ra-online (zt/WuM 1983, 235/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Steinfurt_4-C-49082_Kein-Mietmangel-bei-hohen-Heizkosten-wegen-Aussenlage-der-Wohnung-und-Aenderung-der-Trockenraumnutzung.news15573.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15573 Dokument-Nr. 15573

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.