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Der Einsatz von Geräten, die zum normalen Betrieb eines Haushaltes gehören, ist einem Mieter als vertragsgemäßer Gebrauch erlaubt. Auch der Betrieb einer Pendeluhr fällt unter diese Kategorie, so dass Abmahnungen als Folge einer Beschwerde über eine Lärmbelästigung keine rechtliche Begründung haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Spandau hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um den Streit um eine
Die
Die Klage der
Den Vorwurf, die Lautstärke überschreite die einschlägigen Vorschriften, habe der Vermieter nach Meinung des Gerichts offenbar ohne jeden Beweis erhoben. Er habe sich weder in der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Berlin-Spandau (vt/st)
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Dokument-Nr. 11460
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