wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Spandau, Urteil vom 26.02.2013
11 C 126/12 -

Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach tätlichem Angriff eines Hausbewohners gerechtfertigt

Mietwohnung mit polizeilicher Unterstützung geräumt

Das Amtsgericht Spandau hat einen Mieter nach fristloser Kündigung durch den Vermieter zur Räumung verurteilt, nachdem der Mieter eine andere Hausbewohnerin tätlichen angegriffen hatte. Das Gericht entschied, dass Tätlichkeiten gegenüber Hausbewohnern regelmäßig eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Mit Unterstützung der Polizei hat die zuständige Gerichtsvollzieherin im Auftrag der Vermieterin heute eine Mietwohnung im Pillnitzer Weg 15 in Berlin-Spandau geräumt.

Tätlichkeiten gegenüber Hausbewohnern rechtfertigen regelmäßig eine fristlose Kündigung

Das Amtsgericht Spandau hatte den Mieter nach fristloser Kündigung durch den Vermieter zur Räumung verurteilt. Das Gericht war nach Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, der Mieter habe eine andere Hausbewohnerin am 22. Mai 2012 mit voller Wucht aus dem Fahrstuhl gestoßen, so dass diese mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen sei. Solche Tätlichkeiten gegenüber Hausbewohnern rechtfertigten regelmäßig eine fristlose Kündigung.

Angriff kann nicht mit Hinweis auf besondere Verhältnisse im Haus verharmlost werden

In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem, dass das Verhalten des Beklagten nicht mit einem Hinweis auf die besonderen Verhältnisse im Haus verharmlost werden könne. Es sei möglich, dass bestimmte milieubedingte Verhaltensweisen unter Berücksichtigung des bekannten Umfeldes vom Vermieter zu tolerieren seien. Dazu gehöre aber nicht eine massive Tätlichkeit gegenüber einer körperlich unterlegenen Frau.

Räumungsschutzantrag des Mieters erfolglos

Ein kurzfristig gestellter Räumungsschutzantrag des Mieters, dem das Amtsgericht eine Räumungsfrist bis zum 31. März 2013 eingeräumt hatte, war erfolglos.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2013
Quelle: Amtsgericht Spandau/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Spandau_11-C-12612_Fristlose-Kuendigung-des-Mietvertrages-nach-taetlichem-Angriff-eines-Hausbewohners-gerechtfertigt.news16283.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16283 Dokument-Nr. 16283

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.