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Amtsgericht Spandau, Urteil vom 26.02.2013
11 C 126/12 -

Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach tätlichem Angriff eines Hausbewohners gerechtfertigt

Mietwohnung mit polizeilicher Unterstützung geräumt

Das Amtsgericht Spandau hat einen Mieter nach fristloser Kündigung durch den Vermieter zur Räumung verurteilt, nachdem der Mieter eine andere Hausbewohnerin tätlichen angegriffen hatte. Das Gericht entschied, dass Tätlichkeiten gegenüber Hausbewohnern regelmäßig eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Mit Unterstützung der Polizei hat die zuständige Gerichtsvollzieherin im Auftrag der Vermieterin heute eine Mietwohnung im Pillnitzer Weg 15 in Berlin-Spandau geräumt.

Tätlichkeiten gegenüber Hausbewohnern rechtfertigen regelmäßig eine fristlose Kündigung

Das Amtsgericht Spandau hatte den Mieter nach fristloser Kündigung durch den Vermieter zur Räumung verurteilt. Das Gericht war nach Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, der Mieter habe eine andere Hausbewohnerin am 22. Mai 2012 mit voller Wucht aus dem Fahrstuhl gestoßen, so dass diese mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen sei. Solche Tätlichkeiten gegenüber Hausbewohnern rechtfertigten regelmäßig eine fristlose Kündigung.

Angriff kann nicht mit Hinweis auf besondere Verhältnisse im Haus verharmlost werden

In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem, dass das Verhalten des Beklagten nicht mit einem Hinweis auf die besonderen Verhältnisse im Haus verharmlost werden könne. Es sei möglich, dass bestimmte milieubedingte Verhaltensweisen unter Berücksichtigung des bekannten Umfeldes vom Vermieter zu tolerieren seien. Dazu gehöre aber nicht eine massive Tätlichkeit gegenüber einer körperlich unterlegenen Frau.

Räumungsschutzantrag des Mieters erfolglos

Ein kurzfristig gestellter Räumungsschutzantrag des Mieters, dem das Amtsgericht eine Räumungsfrist bis zum 31. März 2013 eingeräumt hatte, war erfolglos.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2013
Quelle: Amtsgericht Spandau/ra-online

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