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Ein Kündigungsgrund wegen Eigenbedarfs kann auch krankhaftes Schnarchen sein, wenn der Vermieter aus dem gemeinsamen Schlafzimmer mit der Ehefrau ausziehen muss und damit einen der vermieteten Räume benötigt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Sinzig hervor.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein
Das Amtsgericht Sinzig bestätigte die
Für eine
Schließlich stellte das Gericht fest, dass sich die Situation hinsichtlich des Schnarchens zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses noch anders dargestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt sei der Kläger noch davon ausgegangen, dass sich sein Schnarchproblem durch ärztliche Hilfe lösen lasse.
Der Beklagte legte gegen das Urteil des Amtsgericht Sinzig Berufung beim Landgericht Koblenz ein. Das Landgericht wies die Berufung zurück.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2012
Quelle: ra-online, AG Sinzig (zt/WM 99, 461/pt)
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Dokument-Nr. 11463
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