wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Simmern, Urteil vom 10.06.2005
3 C 687/04 -

Schneefall als Fall der Unmöglichkeit: Linienflug gestrichen!

Bei höherer Gewalt kein Anspruch auf Ersatzbeförderung

Wenn der Linienflug infolge Schneefalls gestrichen werden muss, hat der Reisende keinen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Das hat das Amtsgericht Simmern entschieden.

Im Fall wurde der Linienflug wegen starken Schneefalls nicht zur geplanten Zeit durchgeführt. Das Flugzeug wurde zu einem anderen Flughafen umgeleitet. Die Fluggesellschaft bot den Reisenden aber keinen Bustransfer zu diesem Flughafen an. Es erstatte den Reisenden lediglich den Ticketpreis.

Die Klage der sitzen gebliebenen Flugreisenden auf Erstattung der Kosten für Ersatztickets wies das Amtsgericht Simmern ab. Bei starkem Schneefall handele es sich um "höhere Gewalt". Wenn die Fluggesellschaft daher den Flug nicht durchführen könne, sei das ein "Fall der Unmöglichkeit". Bei einem Linienflug - als so genanntes Fixgeschäft - entfalle für den Reisenden dann der Beförderungsanspruch.

Nachtrag v. 04.07.2006:

Die Reisenden haben gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Koblenz eingelegt. Dieses sprach den Klägern 800,- EUR Schadensersatz zu. Siehe OLG Koblenz, Urt. v. 29.03.2006: Billigflieger darf bei Nichtdurchführbarkeit des Fluges Reisende nicht einfach stehen lassen

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2006
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Simmern_3-C-68704_Schneefall-als-Fall-der-Unmoeglichkeit-Linienflug-gestrichen~N2010

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2010 Dokument-Nr. 2010

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.