wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Siegen, Urteil vom 27.01.2023
17 C 8/22 -

Wohnungseigentümer kann seinen Mieter zur Einsicht in Betriebs­kosten­belege ermächtigen

Keine Beschränkung des Einsichtsrechts auf übliche Bürozeiten

Ein Wohnungseigentümer kann gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinem Mieter dazu ermächtigen, zwecks Kontrolle der Betriebs­kosten­abrechnung Einsicht in die entsprechenden Belege bei der Verwaltung zu nehmen. Das Einsichtsrecht ist dabei nicht auf die üblichen Bürozeiten beschränkt. Dies hat Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwecks Kontrolle der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 ermächtigte ein Wohnungseigentümer seinen Mieter dazu, die bei der Verwaltung vorhandenen Belege einsehen zu dürfen. Die Verwaltung war damit nicht einverstanden. Sie bot lediglich an, dem Wohnungseigentümer auf seine Kosten Kopien zuzusenden. Dieser erhob schließlich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft Klage.

Recht des Wohnungseigentümers zur Ermächtigung der Einsicht in die Betriebskostenbelege

Das Amtsgericht Siegen entschied zu Gunsten des Klägers. Dieser dürfe gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinen Mieter dazu ermächtigen, die Betriebskostenbelege bei der Verwaltung einzusehen. Dem Mieter stehe ein Anspruch auf Belegeinsicht zu. Zur Erfüllung dieses Anspruchs sei der Kläger als Vermieter nicht ohne weiteres in der Lage, da sich die Unterlagen nicht bei ihm befinden. Der vermietende Wohnungseigentümer müsse zur Erfüllung des Anspruchs als dem Mieter die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen des Wohnungseigentümergemeinschaft gewähren, wobei sich die Einsicht auf die dafür notwendigen Unterlagen beschränken müsse.

Keine Beschränkung des Einsichtsrecht auf übliche Bürozeiten

Der Anspruch auf Belegeinsicht sei nach Auffassung des Amtsgerichts in zeitlicher Hinsicht nicht auf die üblichen Bürozeiten des Verwalters zu begrenzen. Vielmehr sei leidlich erforderlich, dass die Einsichtnahme in angemessener Zeit vorher anzukündigen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2024
Quelle: Amtsgericht Siegen, ra-online (zt/WuM 2023, 774/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2023, 774Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2023, Seite: 774

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Siegen_17-C-822_Wohnungseigentuemer-kann-seinen-Mieter-zur-Einsicht-in-Betriebskostenbelege-ermaechtigen.news33684.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33684 Dokument-Nr. 33684

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.