wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Schwarzenbek, Urteil vom 15.01.2015
2 C 679/14 -

Einschalten des Fahrt­richtungs­anzeigers kein Zeichen für Abbiegen unter Missachtung der Vorfahrt

Betätigung des Blinkers rechtfertigt keine Vollbremsung eines entgegenkommenden Fahrzeugs

Leitet ein Autofahrer eine Vollbremsung ein, weil ein entgegenkommendes Fahrzeug den linken Fahrt­richtungs­anzeiger einschaltet und der Autofahrer daher die Missachtung seiner Vorfahrt befürchtet, steht ihm kein Schadensersatz- und Schmerzens­geld­anspruch zu, wenn er sich aufgrund der Vollbremsung verletzt. Dies hat das Amtsgericht Schwarzenbek entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 beabsichtigte ein Autofahrer nach links in ein Gewerbegrundstück einzubiegen. Er schaltete dazu den linken Fahrtrichtungsanzeiger ein. Ein entgegenkommender Autofahrer befürchtete eine Missachtung seiner Vorfahrt und leitete daher eine Vollbremsung ein. Aufgrund dessen verletze sich seine auf dem Beifahrersitz sitzende Ehefrau an der rechten Hand. Dies nahm sie zum Anlass den anderen Autofahrer und seine Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verklagen.

Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Das Amtsgericht Schwarzenbek entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Zwar komme eine Haftung des Halters nach § 7 Abs. 1 StVG und der Haftpflichtversicherung nach § 116 VVG auch dann in Betracht, wenn es zu keiner Kollision mit den beteiligten Fahrzeugen komme. Allerdings genüge dafür nicht die bloße Anwesenheit der Fahrzeuge. Vielmehr müsse das Fahrzeug durch seine Fahrweise zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben. Daran habe es hier gefehlt.

Einschalten des Fahrtrichtungsanzeigers kein Zeichen für Abbiegen unter Missachtung der Vorfahrt

Die Klägerin habe nicht nachweisen können, so das Amtsgericht, dass der Beklagte unter Missachtung der Vorfahrt bereits damit begonnen habe, auf die Gegenfahrbahn zu fahren. Es stehe lediglich fest, dass der Beklagte den linken Fahrtrichtungsanzeiger eingeschaltet hat. Dies sei aber kein Zeichen dafür gewesen, er werde unter Missachtung der Vorfahrtsregeln trotz Gegenverkehrs abbiegen. Die abstrakte Annahme, ein Verkehrsteilnehmer werde einen Verkehrsverstoß begehen, sei keine typische Fahrzeuggefahr. Verkehrsteilnehmer vertrauen darauf, dass jeder sich korrekt verhalten werde. Müsse damit gerechnet werden, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Verkehrsverstoß begehe und das eigene Fahrverhalten entsprechend angepasst werden, käme der Straßenverkehr zum Erliegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2017
Quelle: Amtsgericht Schwarzenbek, ra-online (zt/zfs 2015, 433/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • zfs 2015, 433Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2015, Seite: 433

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Schwarzenbek_2-C-67914_Einschalten-des-Fahrtrichtungsanzeigers-kein-Zeichen-fuer-Abbiegen-unter-Missachtung-der-Vorfahrt~N24235

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24235 Dokument-Nr. 24235

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.