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Der Vermieter ist in der Regel nicht berechtigt die Katzenhaltung zum Schutz der auf dem Grundstück befindlichen Singvögel zu untersagen. Vielmehr haben die Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Katzenhaltung. Dies hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall besaßen die Mieter eines Hauses mit
Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten der Mieter. Die Vermieterin habe keinen Anspruch auf Abschaffung der zwei Katzen gehabt. Denn die Haltung der Katzen auf dem
Zwar habe es nach dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2013
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (vt/rb)
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