wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 19.06.2006
16b C 55/06 -

Mieter hat keinen Anspruch auf so genannte Miet­schulden­freiheits­bescheini­gung

Bescheinigung hat nur geringen Aussagewert

Ein Mieter kann von seinem Vermieter nicht verlangen, dass dieser ihm eine so genannte Miet­schulden­freiheits­bescheini­gung ausstellt. Das hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden.

Immer öfter verlangen Vermieter von Mietinteressenten, dass diese eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters vorlegen. Umstritten ist, ob der Mieter gegen den alten Vermieter einen Anspruch auf Erstellung eines solchen Dokuments hat.

Das Amtsgericht Schöneberg hat einen solchen Anspruch verneint. Der Mieter habe weder aus § 242 BGB noch aus § 241 Abs. 2 BGB (anders AG Berlin-Hohenschönhausen, Urteil v. 30.03.2006 - 16 C 239/05 -) einen Anspruch auf Ausstellung einer so genannten "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" gegen seinen alten Vermieter. Allenfalls könne der Mieter die Ausstellung einer Quittung gem. § 368 BGB verlangen, mit der er seine pünktliche Zahlung belegen könne.

Das Gericht bezweifelte auch den Sinn einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Umfang und Inhalt einer solchen Bescheinigung ließen sich nicht hinreichend präzise bestimmen lassen. Die Bescheinigung lasse auch keinen Rückschluss über die Solvenz und Zuverlässigkeit des Mieters zu. Außerdem fehlten darin z.B. Informationen über andere Forderungen (z.B. Gerichts- und Prozesskosten oder Betriebskostenrückstände). Auch werde nichts über die Art der Zahlung ausgesagt, ob der Mieter pünktlich zahlte oder mit Verzug oder in Teilraten oder ob gar ein Dritter die Miete zahlte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2007
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Schoeneberg_16b-C-5506_Mieter-hat-keinen-Anspruch-auf-so-genannte-Mietschuldenfreiheitsbescheinigung~N3934

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3934 Dokument-Nr. 3934

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.