wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.06.1977
12 C 386/76 -

Anspruch auf Schadenersatz bei Zuparken einer Baustellenzufahrt

Fehlende sofortige Benachrichtigung der Polizei begründet jedoch Mitverschulden

Parkt jemand mit seinem Auto eine Baustellenzufahrt zu, so macht er sich schaden­ersatz­pflichtig. Benachrichtigt der Bauunternehmer jedoch nicht sofort die Polizei, muss er sich ein Mitverschulden zurechnen lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Zuparken einer Baustellenausfahrt einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Fahrzeugbesitzer begründet.

Anspruch auf Schadenersatz bestand

Das Amtsgericht Schöneberg bejahte einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 Abs. 2 BGB. Denn der Fahrzeugbesitzer habe gegen das Schutzgesetz des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO verstoßen. Die Vorschrift bezwecke nicht nur die Flüssigkeit des Verkehrs, sondern auch die jederzeitige ungehinderte Benutzung der Ein- und Ausfahrt für den Grundstücks- und sonstigen Benutzungsberechtigten.

Mitverschulden des Bauunternehmens

Der Bauunternehmer habe sich jedoch dadurch, dass er nicht sofort die Polizei benachrichtigte, um ein alsbaldiges Abschleppen des Fahrzeugs zu veranlassen, ein Mitverschulden zurechnen lassen müssen.

In weniger als einer Stunde hätte ein Abschleppunternehmen das Auto dann entfernen können, führte das Amtsgericht Schöneberg aus.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2013
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (zt/MDR 1978, 493/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 1978, 493Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1978, Seite: 493

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Schoeneberg_12-C-38676_Anspruch-auf-Schadenersatz-bei-Zuparken-einer-Baustellenzufahrt~N17135

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17135 Dokument-Nr. 17135

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.