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Wer wegen einer übersehenen Stufe zu Fall kommt und stürzt, erhält dann kein Schmerzensgeld, wenn er angibt, dass er die Stufe aufgrund der fehlenden Beleuchtung nicht gesehen habe. In einem solchen Fall tritt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen der unterlassenen Beleuchtung hinter der bewussten Selbstgefährdung des Betroffenen zurück. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stürzte eine Frau während einer Flussschiffsreise im November 2011 wegen einer übersehenen
Das Amtsgericht Rostock entschied gegen die Frau. Ihr habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen des Sturzes auf dem Deck des Flusskreuzfahrtschiffes zugestanden. Zwar habe aufgrund der fehlenden
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2014
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2014, 300/rb)
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Dokument-Nr. 20364
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