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Wer während einer Kreuzfahrt eine Salmonellenvergiftung erleidet und deshalb eine Reisepreisminderung und ein Schmerzensgeld verlangt, muss nachweisen, dass für die Erkrankung nur das Essen auf dem Kreuzfahrtschiff in Betracht kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer
Das Amtsgericht Rostock entschied gegen die Klägerin. Dieser habe kein Anspruch auf eine
Sollte eine
Das Amtsgericht wies darauf hin, dass eine Salmonellenerkrankung nicht nur durch infizierte Nahrung, sondern auch durch die Berührung infizierter Menschen, Kontakt mit kontaminierten Oberflächen oder kontaminierten anderen Lebensmitteln möglich ist. In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen gewesen, dass die Klägerin am Vortag der Erkrankung auf einem 8 ½ stündigen Landgang war. Daher habe nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden können, dass die
Es habe nach Ansicht des Amtsgerichts auch kein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2014
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17127
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