wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 22.02.2014
47 C 359/13 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Sturz aus einer Hängematte während Kreuzfahrt

Keine Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht durch Reiseveranstalter aufgrund fehlender Warnung

Fällt ein Reisender während einer Kreuzfahrt aus einer zum Schiff gehörenden Hängematte und verletzt sich dabei, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Denn in der fehlenden Warnung vor der Gefährlichkeit einer Hängematte ist keine Verletzung einer Verkehrs­sicherungs­pflicht des Reiseveranstalters zu sehen. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stürzte eine Reisende während einer Kreuzfahrt im November 2012 aus einer zu ihrer Balkonkabine gehörenden Hängematte. Da sie dabei einen doppelten Schlüsselbeinbruch sowie Rippenprellungen erlitt, klagte sie gegen die Reiseveranstalterin auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Reisende vertrat die Meinung, dass auf die Gefährlichkeit der Hängematte hätte hingewiesen werden müssen.

Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Das Amtsgericht Rostock entschied gegen die Reisende. Ihr stehe kein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Denn die Reiseveranstalterin habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Vielmehr habe sich in dem Sturz der Reisenden leidglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht.

Keine Warnpflicht vor Gefährlichkeit einer Hängematte

Die Instabilität einer Hängematte, die Möglichkeit des Verdrehens der Hängematte und die damit verbundene Gefahr des Herausfallens sei so offensichtlich und deutlich, so das Amtsgericht, dass davor nicht gewarnt werden müsse. Wer eine Hängematte benutzt, müsse mit besonderer Vorsicht in diese einsteigen und dabei jederzeit damit rechnen und vorbereitet seien, dass diese durch eine Drehung ein Herausfallen bewirke. Dies gelte auch, wenn man es geschafft hat, sich in die Hängematte zu legen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2018
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Rostock_47-C-35913_Kein-Anspruch-auf-Schadensersatz-und-Schmerzensgeld-bei-Sturz-aus-einer-Haengematte-waehrend-Kreuzfahrt~N21336

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21336 Dokument-Nr. 21336

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.