kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Leidet ein Kreuzfahrtpassagier an einer Magen-Darm-Erkrankung, so stellt dies keinen Reisemangel dar. Vielmehr verwirklicht sich dadurch nur das allgemeine Lebensrisiko. Der Kreuzfahrtpassagier kann daher weder eine Reisepreisrückzahlung noch Schadenersatz verlangen. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wenige Tage nach dem Beginn einer
Das Amtsgericht Rostock entschied gegen den Kläger. Ihm habe kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2015
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2015, 88/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Rostock_47-C-21014_Magen-Darm-Erkrankung-eines-Kreuzfahrtpassagiers-stellt-keinen-Reisemangel-dar~N20938
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 20938
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.