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Wohnt der Vermieter 500 km von der Mietwohnung entfernt, besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung der Belege zur Betriebskostenabrechnung. Kommt der Vermieter der Belegübersendung nicht nach, so steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vermieter einer Wohnung im Gerichtsbezirk Rheine verlangte aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2020 und 2021 eine
Das Amtsgericht Rheine entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2023
Quelle: Amtsgericht Rheine, ra-online (zt/WuM 2023, 248/rb)
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Dokument-Nr. 32930
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