wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Rheine, Urteil vom 13.12.2022
10 C 156/22 -

Anspruch auf Übersendung von Belegen bei 500 km entfernten Vermieter

Fehlende Belegübersendung begründet Zurück­behaltungs­recht an Nachzahlung

Wohnt der Vermieter 500 km von der Mietwohnung entfernt, besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung der Belege zur Betriebs­kosten­abrechnung. Kommt der Vermieter der Belegübersendung nicht nach, so steht dem Mieter ein Zurück­behaltungs­recht an der Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vermieter einer Wohnung im Gerichtsbezirk Rheine verlangte aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2020 und 2021 eine Nachzahlung. Der Mieter wollte vor der Zahlung zunächst die Kostenpositionen prüfen und bat daher um Übersendung der Rechnungskopien und der Kopie eines Wartungsvertrags. Der Vermieter wohnte in Berlin und damit etwa 500 km von der Mietwohnung entfernt. Er sah dennoch keine Veranlassung die Belege dem Mieter zu übersenden. Er erhob vielmehr Klage auf Zahlung.

Kein Anspruch auf Nachzahlung

Das Amtsgericht Rheine entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf die Nachzahlung zu, da der Mieter wirksam von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht habe. Der Mieter habe vor Zahlung einen Anspruch auf Belegeinsicht. Da der Vermieter in Berlin wohnt, bestehe ein Anspruch auf Übersendung der Kopien zum Wohnsitz des Mieters. Bis zum Nachweis der entsprechenden Kosten durch Übersendung der Belege stehe dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht zu.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2023
Quelle: Amtsgericht Rheine, ra-online (zt/WuM 2023, 248/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Rheine_10-C-15622_Anspruch-auf-Uebersendung-von-Belegen-bei-500-km-entfernten-Vermieter.news32930.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32930 Dokument-Nr. 32930

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.