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Wer einen Aufenthalt in einem Wellnesshotel gebucht hat und vor Ort feststellt, dass der überwiegende Teil der Wellnessangebote nicht verfügbar ist, kann von der Buchung zurücktreten. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall buchten Erholungssuchende einen 3-tägigen Aufenthalt in einem so genannten Beauty- und
Zu Recht, entschied das Amtsgericht Potsdam. Die Reisenden durften davon ausgehen, dass ein so genanntes Beauty- und
Das
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7988
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