wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 20.07.2009
20 C 338/08 -

Wenn der Kunde die Barabhebung am Geldautomaten bestreitet, darf die Bank die Videoaufzeichnung von der Abhebung nicht löschen

Bank darf Gegenbeweis nicht vereiteln - Nichtanwendbarkeit des Anscheinsbeweises bei Barabhebung mit Kreditkarte

Wenn am Geldautomaten Barabhebungen mit der Karte erfolgen, geht die Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass der Karteninhaber dafür verantwortlich ist. Dieser so genannte Anscheinsbeweis gilt aber dann nicht, wenn die Bank Gegenbeweise vereitelt, urteilte das Amtsgericht Potsdam.

Im vom Amtsgericht Potsdam entschiedenen Fall wurde an einem Geldautomaten mit der Karten eines Kunden 500,- EUR abgehoben. Die Bank belastete das Konto des Kunden mit diesem Betrag. Dieser behauptete aber ca. 4 Wochen nach der Abhebung, das Geld nicht abgehoben zu haben. Die Karte habe er zwar erhalten, jedoch nie die dazugehörige Geheimnummer. Die Bank möge die Videoaufzeichnungen des Abhebevorganges prüfen.

Bank prüfte die Videoaufzeichnung nicht

Die Bank prüfte die Videoaufzeichnung aber nicht. Später vor Gericht war eine Prüfung nicht mehr möglich, da das Band zwischenzeitlich gelöscht worden war. Die Bänder würden nur sechs Wochen aufbewahrt.

Bankkunde hatte keine Möglichkeit mehr, den Anscheinsbeweis zu erschüttern

Das Amtsgericht Potsdam entschied, dass das Kreditinstitut dem Kunden mit dem Löschen des Videobandes schuldhaft die Möglichkeit genommen habe, den "Beweis des ersten Anscheins" zu erschüttern (Beweisvereitelung), denn das wäre anfangs noch möglich gewesen. Das Gericht untersagte der Bank das Konto des Kunden mit dem abgehobenen Betrag zu belasten.

der Leitsatz

Die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins, dass bei Barabhebung mit einer Kreditkarte der Inhaber oder ein autorisierter Dritter mit der Karte Geld abgehoben hat, können nicht angewendet werden, wenn die ausgebende Bank den Inhaber der Kreditkarte schuldhaft in der Möglichkeit beschneidet, den Anscheinsbeweis zu erschüttern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2009
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Potsdam_20-C-33808_Wenn-der-Kunde-die-Barabhebung-am-Geldautomaten-bestreitetdarf-die-Bank-die-Videoaufzeichnung-von-der-Abhebung-nicht-loeschen.news8758.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8758 Dokument-Nr. 8758

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.