wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Plößneck, Urteil vom 30.11.2005
4 C 279/05 -

Kleinere Räumhöhe kann zu Mietmangel führen

Wohnung war tatsächlich 10 % kleiner als angegeben

Wenn die tatsächliche Raumhöhe einer Wohnung zwei Zentimeter geringer ist, als im Mietvertrag angegeben und sich daraus eine um mehr als zehn Prozent kleinere Wohnfläche ergibt, handelt es sich um einen Mietmangel. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Plößneck hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stellte ein Mieter beim Nachmessen seiner Wohnung fest, dass die Raumhöhe nur 1,98 m betrug, wo hingegen im Mietvertrag von 2,00 m ausgegangen worden war. Dieser kleine Unterschied hatte gravierende Folgen.

Geringere Raumhöhe führt zu kleinerer Wohnfläche

Nach den Grundsätzen zur Bestimmung der Wohnraumgröße werden Flächen nur dann voll berücksichtigt, wenn die Höhe des Raumes 2,00 m übersteigt. Weil dies nicht an allen Stellen der Wohnung der Fall war, ergab sich eine geringere Wohnungsgröße. Tatsächlich war die Wohnung nur 47,57 qm groß anstatt 59 qm. Der Mieter minderte daher die monatliche Miete entsprechend, woraufhin der Vermieter klagte.

Wohnflächenabweichung ist erheblich

Das Amtsgericht wies die Klage ab. Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 24.03.2004 - VIII ZR 295/03 -) war dieser Unterschied zwischen angegebener und tatsächlicher Wohnungsgröße erheblich, da er mehr als zehn Prozent betrug. Der Mieter durfte also mindern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2009
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2006, 144Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2006, Seite: 144

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Ploessneck_4-C-27905_Kleinere-Raeumhoehe-kann-zu-Mietmangel-fuehren~N8306

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8306 Dokument-Nr. 8306

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.