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Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 17.07.1987
14 C 202/87 -

Mietvertragliches Tierhaltungsverbot steht stundenweisem Besuch eines Hundes mit Begleitung des Hundehalters nicht entgegen

Unzulässig ist Besuch des Hundes ohne Begleitung des Hundehalters

Trotz eines mietvertraglichen Tierhaltungsverbots ist es einem Mieter gestattet, für ein paar Stunden Besuch von einem Hund in Begleitung des Hundehalters zu bekommen. Unzulässig ist nur der Besuch des Hundes ohne Begleitung des Hundehalters. Dies hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung erhielt hin und wieder Besuch von einem Bekannten. Der Bekannte führte dabei seinen Schäferhund mit. Dem Vermieter war dies nicht recht. Er verwies auf das mietvertragliche Tierhaltungsverbot und untersagt daher den Besuch des Hundes. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Besuch eines Hundes für wenige Stunden in Begleitung mit Hundehalter zulässig

Das Amtsgericht Osnabrück entschied gegen den Vermieter. Zwar sei es zulässig gewesen die Tierhaltung und insbesondere die Haltung von größeren Hunden unter den gegebenen Umständen zu verbieten. Von diesem Verbot sei aber nicht der stundenweise Besuch eines Hundes in Begleitung mit dem Hundehalter umfasst gewesen. Da der Vermieter diese Besuche über einen langen Zeitraum geduldet habe, habe dies für die Zulässigkeit der Besuche gesprochen.

Verbot der Besuche ohne Begleitung des Hundehalters

Unzulässig sei dagegen nach Auffassung des Amtsgerichts gewesen, dass sich der Hund unabhängig vom Hundehalter in der Wohnung der Mieterin aufhält.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2014
Quelle: Amtsgericht Osnabrück, ra-online (zt/WuM 1987, 380/rb)

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