wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Oranienburg, Urteil vom 19.11.2001
29 C 262/01 -

Mietminderung wegen lärmenden Nachbarn beim Öffnen und Schließen der Rollladen

Morgens heftiges Hochziehen der Jalousien - abends Runterfallenlassen der Jalousien

Das Amtsgericht Oranienburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Mieter wegen Lärm durch Rollladen die Miete um 10 % kürzte.

Weil der Nachbar abends die Jalousien herunterfallen ließ und morgens heftig hochzog fühlte sich ein Mieter in seiner Ruhe gestört. Er minderte die Miete um 10 %. Der Vermieter klagte daraufhin auf Zahlung der vollständigen Miete vor dem Amtsgericht Oranienburg.

Kein Recht auf Mietminderung

Das Amtsgericht gab dem Vermieter Recht und stellte fest, dass der Miete kein Recht auf Mietminderung habe. Auch wenn der Nachbar tatsächlich Lärm beim abendlichen Herunterlassen der Jalousien und beim morgendlichen Hochziehen der Jalousien verursache, so liege hier kein Mietmangel vor.

Fehlverhalten der nachbarlichen Mietpartei ist Ursache des Lärms

Die Ursache des Lärms liege in einem Fehlverhalten der nachbarlichen Mietpartei. Dies könne nicht dem Vermieter angelastet werden, weil die Ursache nicht in den baulichen Gegebenheiten der Wohnung bzw. der Jalousie liege.

Der Mieter hätte sich vielmehr wegen Unterlassung an den lärmenden Nachbarn wenden müssen als die Miete zu mindern.

10 % Mietminderung für Rollladenlärm sind im Ãœbrigen nicht angemessen

Im Ãœbrigen schien dem Gericht eine Mietminderung von 10 % im Hinblick auf die behauptete Lärmbelästigung durch Rollläden als unangemessen hoch an.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Oranienburg (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2001, 1678Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2001, Seite: 1678

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Oranienburg_29-C-26201_Mietminderung-wegen-laermenden-Nachbarn-beim-Oeffnen-und-Schliessen-der-Rollladen~N13339

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13339 Dokument-Nr. 13339

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.