kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer bei Mobiltelefonen unerlaubterweise den SIM-Lock entfernt und die Telefone dann mit Gewinn weiterverkauft, macht sich wegen Datenveränderung tateinheitlich mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten schuldig. Dies entschied das Amtsgericht Nürtingen
Lesetipp - refrago:
So genannte
Im zugrunde liegenden Fall stellte der spätere Angeklagte, ein Student bei einem Besuch in Polen fest, dass sich diese Sperren in Mobilfunktelefonen durch einfache Handgriffe entfernen lassen. Er erkannte, dass er durch das Entsperren und einen Verkauf dieser entsperrten Telefone Gewinne erwirtschaften könnte. Da er zu diesem Zeitpunkt über keine eigenen Einnahmen, auch nicht aus Unterhalt bzw. Bafög, verfügte, entschloss er sich, zur Finanzierung seines Studiums gesperrte Mobiltelefone zu erwerben, diese zu entsperren und über eigene bzw. ihm zur Verfügung stehende eBay-Konten weiter zu veräußern. Dass er zur Beseitigung des
Bei den Telefonen handelte es sich um gesperrte Prepaid-Mobiltelefone, die von den Netzbetreibern bezuschusst wurden, um dem Kaufpreis der „gelockten“ Telefone zu subventionieren. Die Sperre wird in der Regel erst nach 24 Monaten oder nach Zahlung eines Betrags von i.d.R. 100 Euro entfernt.
Im einem Zeitraum von gut drei Monaten entfernte der Angeklagte in seiner Wohnung bei 614 Mobilfunktelefonen, die durch einen
Das Amtsgericht Nürtingen verurteilte den Studenten schließlich in 614 Vergehen wegen Datenveränderung jeweils tateinheitlich mit gewerbsmäßiger
Das Entfernen (Löschen) eines sog. SIM-Lock, wodurch ein Mobiltelefon an ein bestimmtes Mobilfunknetz, an einen bestimmten Provider oder an eine bestimmte Mobilfunkkarte gebunden werden soll, ist als Datenveränderung mit Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar, soweit der Täter über die Befugnis, die Sperre aufzuheben, nicht verfügt. Das Entfernen (Löschen) eines sog. SIM-Lock, wodurch ein Mobiltelefon an ein bestimmtes Mobilfunknetz, an einen bestimmten Provider oder an eine bestimmte Mobilfunkkarte gebunden werden soll, ist als Datenveränderung mit Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar, soweit der Täter über die Befugnis, die Sperre aufzuheben, nicht verfügt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2010
Quelle: ra-online (ac)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Nuertingen_13-Ls-171-Js-1342308_Unerlaubtes-Entfernen-der-SIM-Lock-beim-Mobiltelefon-ist-strafbar~N10718
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10718
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.