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Die Energiepreispauschale gemäß § 112 ff EStG ist pfändbar. Sie ist als (vorzeitige) Steuererstattung einzustufen. Dies hat das Amtsgericht Norderstedt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über das Vermögen eines angestellten Zahnarztes war das Insolvenzverfahren eröffnet. Im August 2022 beantragte er, dass die
Das Amtsgericht Norderstedt entschied gegen den Schuldner. Die
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei die
Auch eine Unpfändbarkeit nach § 851 BGB komme nicht in Betracht, so das Amtsgericht, da es insofern an einer Zweckbindung fehle. Es sei unklar, welchen genauen Zweck die
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2022
Quelle: Amtsgericht Norderstedt, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32301
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