wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 23.06.2004
42 C 64/04 -

Die Abrechnung der Betriebskosten muss nachvollziehbar sein

Bei einer Schätzung müssen die Grundlagen dargelegt werden

Ein Vermieter darf zwar grundsätzlich die Position "Brennstoffverbrauch" in der Betriebskostenabrechnung schätzen, wenn dafür ein Grund vorliegt (hier bejaht, weil zu spät aufgefallen ist, dass der Wärmezähler weit vor der Ablesung ausgefallen war).

Es muss dann allerdings für den Mieter nachvollziehbar dargelegt werden, auf welchen Grundlagen geschätzt wurde. Fehlen die Angaben in der Abrechnung, so muss der Mieter eine Nachzahlung nicht begleichen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Neuruppin_42-C-6404_Die-Abrechnung-der-Betriebskosten-muss-nachvollziehbar-sein~N76

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 76 Dokument-Nr. 76

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.