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Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 15.01.2009
42 C 273/08 -

AG Neuruppin: Keine Zahlungspflicht des Mieters, wenn Nachmieter Wohnung nutzt

Miete muss nur bis zum Zeitpunkt der Übernahme durch den neuen Mieter übernommen werden

Zieht ein Mieter während der Kündigungsfrist vorzeitig aus, muss er üblicherweise dennoch die Miete zahlen. Überlässt aber der Vermieter während der Kündigungsfrist die Wohnung dem Nachmieter, beispielsweise für Renovierungsarbeiten, muss der bisherige Mieter nicht mehr zahlen. Dies entschied das Amtsgericht Neuruppin.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte der Mieter seine Wohnung fristgemäß zum 1. Januar 2009. Schon im Oktober 2008 zog er aus. Der Vermieter sicherte ihm zu, dass er in der Kündigungsfrist keine Miete mehr zahlen müsse, wenn ein Nachmieter gefunden werde. Tatsächlich fand sich eine Nachmieterin, die die Wohnung zum 1. Dezember 2008 anmietete. Der Vermieter übergab ihr die Wohnung schon im Laufe des Novembers, damit sie Malerarbeiten durchführen konnte. Der Vermieter verlangte dennoch vom Mieter die Zahlung der vollen Novembermiete.

Wohnung kann vom ehemaligen Mieter nicht mehr genutzt werden

Vom Gericht bekam der Vermieter jedoch nur teilweise Recht. Der Mieter schulde zwar grundsätzlich die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Dies gelte aber dann nicht, wenn die Wohnung während der Kündigungsfrist einem anderen überlassen werde. Dann könne der Mieter die Wohnung ja nicht mehr selbst nutzen. Da der Vermieter dem Nachmieter die Wohnung ab Mitte November überlassen habe, müsse der alte Mieter nur bis dahin zahlen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte

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