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Vereinbaren die Mietvertragsparteien formularmäßig den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung, so umfasst dies auch das Sonderkündigungsrecht nach § 573 a BGB. Denn Zweck des Kündigungsausschlusses ist der umfassende Schutz des Mieters. Dies hat das Amtsgericht Neunkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2021 kam es im Saarland im Rahmen eines Mietverhältnisses über eine Wohnung zu einem formularmäßigen Nachtrag, wodurch der Vermieter auf sein Recht zur
Das Amtsgericht Neunkirchen entschied gegen die Vermieter. Diesen stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Der vereinbarte Kündigungsausschluss beziehe sich auch auf eine Kündigung nach § 573 a BGB. Zwar sei nach dem Wortlaut des Nachtrags zum Mietvertrag nur die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2024
Quelle: Amtsgericht Neunkirchen, ra-online (zt/WuM 2024, 85/rb)
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Dokument-Nr. 33802
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