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Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 19.11.1991
8 C 385/91 -

Dielenfußboden: Knarrende Dielen eines Holzfußbodens können einen Mietmangel darstellen

Vermieter muss Dielenboden instandsetzen

Wenn Dielen derart knarren, dass die Knarrgeräusche noch in der Nachbarwohnung vernehmbar sind, liegt ein Mietmangel vor. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Mieter eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Berlin. Die im 1. Obergeschoss gelegene Wohnung war mit einem Dielenfußboden ausgestattet. Bei dem Dielenboden handelte es sich um durchgezogene Dielenbretter bis in die Nachbarwohnung. Der Dielenboden war etwas in die Jahre gekommen und bildete infolge von Austrocknung zwischen den Dielenbrettern kleine Lücken. Wurde der Dielenboden betreten, gab es Knarrgeräusche. Die Knarrgeräusche waren auch in der Nachbarwohnung zu vernehmen. Die Nachbarmieter fühlten sich wechselseitig durch die knarrenden Dielen gestört, wenn der jeweils andere den Dielenboden betrat. Eine Nachbarin fühlte sich durch das Holzknarren derart gestört, dass ihre Schlafruhe darunter litt.

Mieter verlangt tischlermäßige Instandsetzung des Dielenbodens

Der Mieter verklagte den Vermieter vor dem Amtsgericht Neukölln auf Instandsetzung des Dielenbodens. Er beantragte, dass der Vermieter verurteilt werde, die Dielen des Holzfußbodens derart tischlermäßig instandzusetzen, dass diese keine knarrenden Geräusche mehr verursachen.

Amtsgericht Neukölln sieht Mietmangel in knarrenden Dielen

Das Amtgericht Neukölln verurteilte den Vermieter antragsgemäß. Die Klage sei begründet. Die knarrenden Dielen würden einen Mietmangel darstellen, den der Vermieter zu beheben habe. Wenn Dielen beim Begehen derartig laute Geräusche verursachen, dass diese sogar in der Nachbarwohnung deutlich zu vernehmen seien, könne von einem Mietmangel ausgegangen werden, stellte das Gericht fest.

Gelgentliches Knarren eines Dielenbodens ist in Altbauten hinzunehmen

Das Gericht wies darauf hin, dass von Mietern in Altbauwohnungen vereinzelte Knarrgeräusche eines Dielenbodens hinzunehmen seien. Hier im Fall sei aber eine andere Situation gegeben. Die Dielen würden derart Knarren, dass der Mieter verlangen könne, dass dieser Mangel behoben werde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Neukölln (zt/MM 90, 140/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MM 1992, 140Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM), Jahrgang: 1992, Seite: 140

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