wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 16.12.1987
4 C 313/87 -

Ortsüblicher Lärm aufgrund Kinderspielplatzes rechtfertigt keine Mietminderung

In Gegenden des sozialen Wohnungsbaus ist Lärm spielender Kinder als ortsüblich zu dulden

Der Mieter einer Wohnung ist nicht berechtigt seine Miete aufgrund des Lärms spielender Kinder zu mindern, wenn die Lärmbelästigung als ortsüblich anzusehen ist. In Gegenden des sozialen Wohnungsbaus ist von einem Spielplatz ausgehender Kinderlärm als ortsüblich zu bezeichnen und somit zu dulden. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, weil von einem auf dem Wohngrundstück befindlichen Kinderspielplatz Lärm ausging. Die Vermieterin erkannte ein Minderungsrecht nicht an und klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Kein Recht zur Mietminderung aufgrund Lärms spielender Kinder

Das Amtsgericht Neukölln entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete zugestanden. Ein Recht zur Mietminderung wegen des Lärms spielender Kinder habe nicht bestanden.

Kinderlärm wegen Spielplatz als ortsüblich hinzunehmen

Nach Ansicht des Amtsgerichts stelle eine Lärmbelästigung nur dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn sie die Grenzen dessen übersteigt, was auch ein Grundstückseigentümer nach § 906 BGB dulden müsste. Zu dulden seien nach § 906 Abs. 2 BGB ortsübliche Beeinträchtigungen. Ein solcher Fall habe hier vorgelegen. Es sei allgemein bekannt, dass insbesondere in Gegenden des sozialen Wohnungsbaus vorwiegend Familien mit überdurchschnittlich vielen Kindern wohnen. Kinder verbringen wiederum im Sommer naturgemäß ihre Freizeit bevorzugt im Freien und machen dabei auch von vorhandenen Anlagen, wie etwa dem Kinderspielplatz auf dem Grundstück des Mieters, gebrauch. Der Kinderlärm sei daher als ortsüblich anzusehen gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2015
Quelle: Amtsgericht Neukölln, ra-online (zt/GE 1988, 259/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 1988, 259Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 1988, Seite: 259

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Neukoelln_4-C-31387_Ortsueblicher-Laerm-aufgrund-Kinderspielplatzes-rechtfertigt-keine-Mietminderung.news20978.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20978 Dokument-Nr. 20978

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.