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Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 10.10.2000
18 C 160/00 -

Piercingstudio muss umfassend über evtl. gesundheitliche Risiken des Piercens informieren

600,- DM Schmerzensgeld für Zungenpiercing

Ein Piercer muss 600,- DM Schmerzensgeld zahlen, da er über die möglichen Folgen eines Zungenpiercings nicht hinreichend aufgeklärt hatte. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.

Die Klägerin ließ sich in einem Piercingstudio ein Zungenpiercing stechen. Formulare sollten sie über eventuelle Risiken aufklären. Was nicht geplant war, geschah. Die Zunge schwoll stark an und entzündete sich. Am Mundboden entwickelte sich Eiter. Die Lymphknoten am Hals entzündeten sich.

Risikoaufklärung war nicht ausreichend

Das Gericht verurteilte den Piercer zu 600,- DM Schmerzensgeld. Die vom Piercingstudio verwendeten Formulare hätten nicht umfassend über die möglichen Folgen informiert. Das Risiko der Komplikationen wie Thrombose, Embolie, Lymphknotenentzündungen (was sich im Fall auch realisierte) und neurologische Ausfallerscheinen sei nicht enthalten gewesen. Das Piercingstudio habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und nicht umfassend über die möglichen Folgen aufgeklärt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2006
Quelle: ra-online (pt)

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