wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 13.09.2023
103 C 292/23 -

Kosten­erstattungs­anspruch des Mieters bei Bestellung eines neuen Kühlschranks vor Ablehnung der Mängelbeseitigung durch Vermieter

Lieferung und Einbau des Kühlschranks nach Ablehnung der Mängelbeseitigung

Bestellt ein Mieter einen neuen Kühlschrank bevor der Vermieter die Mängelbeseitigung ablehnt, so steht dem Mieter dennoch ein Kosten­erstattungs­anspruch gemäß § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB zu, wenn der Kühlschrank nach der Ablehnung geliefert und eingebaut wird. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 teilte die Mieterin einer Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern ihrem Vermieter mit, dass der Kühlschrank defekt sei. Der Kühlschrank war Bestandteil der mitvermieteten Einbauküche. Anfang November 2021 besichtigte der Hausmeister den Kühlschrank. Einige Tage später bestellte die Mieterin online einen neuen Kühlschrank. Kurz danach lehnte der Vermieter einer Mängelbeseitigung ab. Nachdem im Anschluss daran der neue Kühlschrank geliefert wurde, stritten sich die Mietvertragsparteien über die Kostenerstattung.

Anspruch auf Kostenerstattung für neuen Kühlschrank

Das Amtsgericht Neubrandenburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe nach § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB ein Anspruch auf Kostenerstattung für den neuen Kühlschrank zu. Da die Einbauküche mitvermietet war, habe der Vermieter für einen funktionsfähigen Kühlschrank zu sorgen.

Verzug mit Mängelbeseitigung

Der Vermieter sei mit der Mängelbeseitigung nach Auffassung des Amtsgerichts in Verzug gewesen. Dabei komme es nicht darauf an, wann die Mieterin den Kühlschrank online bestellt hat, sondern darauf, wann ihr der Kühlschrank geliefert und als Ersatz in der Küche eingebracht wurde. Der Vermieter wäre trotz der Bestellung der Mieterin nicht daran gehindert gewesen, auf seine Kosten einen anderen Kühlschrank zu beschaffen. Der Kostenerstattungsanspruch der Mieterin sei erst mit Einbringung des neuen Kühlschranks in der Einbauküche entstanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2024
Quelle: Amtsgericht Neubrandenburg, ra-online (zt/WuM 2024, 423/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2024, 423Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2024, Seite: 423

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Neubrandenburg_103-C-29223_Kostenerstattungsanspruch-des-Mieters-bei-Bestellung-eines-neuen-Kuehlschranks-vor-Ablehnung-der-Maengelbeseitigung-durch-Vermieter~N34379

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34379 Dokument-Nr. 34379

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.