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Amtsgericht Münster, Urteil vom 21.12.2005
59 C 2601/05 -

Nasser Balkon: Auf Balkon spritzendes Regenwasser berechtigt nicht zur Mietminderung

Von einem höher liegenden Balkon und aus der Dachrinne spritzt Regenwasser auf den Balkon

Spritzt aus der Dachrinne und einem höher gelegenen Balkon Wasser auf den Balkon eines Mieters, so kann der Mieter nicht die Miete kürzen. Dies entschied das Amtsgericht Münster.

Im zugrunde liegenden Fall minderte eine Mieterin in den Monaten Juli, August und September 2004 die Miete monatlich um 10,- Euro. Sie war der Auffassung, dass ihre Mietsache mit einem Mangel behaftet sei. Vor Gericht trug sie vor, Regenwasser spritze vom darüber liegenden Balkon sowie der Dachrinne auf ihren Balkon. An drei Stellen zwischen Balkonrand der dort angebrachten Regenrinne tropfe Wasser auf ihren Balkon.

Gericht: Tauglichkeit der Wohnung nur unerheblich gemindert

Das Amtsgericht Münster sah in diesem Sachverhalt keinen Umstand, der eine Mietminderung rechtfertigen würde. Die Tauglichkeit der von der Frau gemieteten Wohnung sei nur unerheblich gemindert (§ 536 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB). Die gemietete Wohnung sei trotz des herabtropfenden Regenwassers uneingeschränkt zum Wohnen geeignet gewesen. Lediglich bei Regenwetter würden bestimmte Teile des Balkons nass.

Gericht: Lediglich die Pflanzen werden wegen des "Mangels" erhöht bewässert

Die einzige Beeinträchtigung, die die Mieterin hierdurch möglicherweise erfahren habe, sei eine erhöhte Bewässerung der von ihr auf dem Balkon aufgestellten Pflanzen. Dem hätte die Mieterin aber durch Verrücken der Blumenkästen begegnen können.

Mietminderung nicht gerechtfertigt

Die Beeinträchtigung des Wohnwertes durch herabspritzendes Regenwasser am Balkonrand sei insgesamt als so niedrig anzusehen, dass eine Minderung der Miete gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht in Betracht komme.

Das Gericht verurteilte die Frau daher zur Nachzahlung von 30,- Euro (nebst Zinsen).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Münster (vt/pt)

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Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2006, 192Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2006, Seite: 192

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