kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wenn Mieter Badaccessoires, wie z.B. einen Spiegel oder eine Lampe anbringen wollen, dann dürfen sie nicht die Wandfliesen im Badezimmer durchbohren. Das Bohren von Dübellöchern ist nur im Fugenbereich erlaubt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter nach einem beendeten Mietverhältnis aus verschiedenen Gründen die Mietkaution des Mieters in Höhe von 957,53 Euro (inklusive Zinsen) zurückbehalten. Die Mietkaution hatte der Vermieter einbehalten, weil er angeblich Malerabeiten habe durchführen lassen müssen und weil der Mieter im
Der Mieter verklagte den Vermieter vor dem Amtsgericht Münster auf Auszahlung der Mietkaution. Das Amtsgericht gab dem Mieter nur teilweise Recht und verurteilte den Vermieter zur Zurückzahlung von (nur) 857,53 Euro, denn 100,- Euro dürfe der Vermieter wegen der
Der Mieter habe eine so genannte positive Vertragsverletzung begangen. Er habe nicht die Fliesen durchbohren dürfen. Auch wenn zu Beginn des Mietverhältnisses über dem Handwaschbecken weder ein Spiegel noch eine Lampe angebracht gewesen war, sei der Mieter nicht berechtigt gewesen, die Fliesen anzubohren. Vielmehr hätte der Mieter die Löcher im Bereich der Fugen zwischen den Fliesen bohren können, meinte das Amtsgericht Münster. Dies sei dem Mieter ohne weiteres möglich gewesen.
Eine Durchbohrung der Fliesen stelle dagegen eine positive Vertragsverletzung dar. Insoweit habe der Vermieter einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter. Der Vermieter sei daher berechtigt, seinen Schadensersatzanspruch mit der Kaution aufzurechnen. Das Amtsgericht Münster schätzte den Schaden durch die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2014
Quelle: ra-online, Amtsgericht Münster (vt/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenster_28-C-305307_Mieter-darf-Fliesen-nicht-durchbohren-Bohren-ist-nur-im-Fugenbereich-von-Wandfliesen-erlaubt~N18764
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18764
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.