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Amtsgericht München, Urteil vom 02.03.2016

Rentner wegen illegalen Waffenbesitzes zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt

Freiheitsstrafe nicht notwendig

Das Amtsgericht München hat einen 71-jährigen Rentner aus Taufkirchen bei München zu einer Geldstrafe von 5.200 Euro (130 Tagessätzen zu je 40 Euro) wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.

Im zugrunde liegenden Verfahren bewahrte ein Rentner in seiner Wohnung in einem Tresor einen Revolver der Firma Smith & Wesson und eine Selbstladepistole der Firma Fabrique Nationale auf. Er besaß nicht die hierfür erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis.

Rentner droht Fußgänger nach Unfall

Die Straftat wurde am 20. Juni 2014 aufgedeckt. An diesem Tag war er mit seinem Pkw beim Einkaufen. An einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen überquerte ein junger Mann die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten. Der Rentner konnte gerade noch rechtzeitig bremsen und berührte mit dem Pkw den Fußgänger ganz leicht am Knie. Es kam zu einem Streit. Dabei soll der Rentner laut Aussage des Fußgängers gesagt haben, dass er eine Waffe im Auto habe und ihn erschießen würde. Der Rentner bestritt dies. Der junge Mann habe an seine Fensterscheibe geschlagen. Daraufhin habe er gesagt: "Hör auf, du spinnst wohl" und "wenn du nicht aufhörst, dann passiert was. Wie wärs mit einer Kugel?". Der Fußgänger hatte so große Angst vor dem Rentner, dass er einen anderen Autofahrer bat, ihm zu helfen. Der Autofahrer folgte dem Rentner, der schließlich mit seinem Pkw weiterfuhr, und informierte den jungen Mann über den Wohnort. Der Fußgänger ging zur Polizei und machte eine Anzeige. Die Polizei fand in der Wohnung des Rentners die Waffen und stellte sie sicher.

Gericht verurteilt Rentner zur Zahlung einer Geldstrafe

Nachdem der Rentner vor dem Amtsgericht München ein Geständnis wegen des Waffenbesitzes abgelegt hatte, verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe von 5.200 Euro (130 Tagessätzen zu je 40 Euro). In seiner Entscheidung verwies das Gericht darauf, dass der Rentner noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Zudem sei er erheblich an Multipler Sklerose erkrankt. Zur Einwirkung auf ihn oder wegen der Tat selbst hielt das Gericht eine Freiheitsstrafe nicht für notwendig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

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