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Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist erlaubt, wenn das Auto steht und beim Kraftfahrzeug der Motor ausgeschaltet ist. Das Handy wird benutzt, sobald es aufgenommen und in der Hand gehalten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall fuhr eine 55-jährige Münchnerin am 22. September 2014 mit ihrem Pkw BMW auf der Leopoldstraße in München stadteinwärts. Es herrschte stockender Verkehr. Im Gegenverkehr kam ein Polizeiwagen mit zwei Polizeibeamten vorbei. Diese sahen, dass die Fahrerin ein
Die Polizei erstattete Anzeige wegen einer
Die Betroffene legte dagegen Einspruch ein mit der Behauptung, sie habe kein
Es ist möglich, die Regelgeldbuße in der Höhe nach oben oder unten abzuändern. Wird ein Autofahrer zum wiederholten Male beim
Das Gericht hätte also die Möglichkeit gehabt, nach Abwägung aller für und gegen die Betroffene sprechenden Umstände ggf. wegen der Voreintragungen eine höhere Geldbuße mit Fahrverbot zu verhängen.
Die Handybenutzung ist auch beim Fahrradfahren verboten. Es wird hier ein Regel Bußgeld von 25 Euro fällig, aber kein Punkt eingetragen. Folgende Aktionen sind ebenso verboten: Lesen oder Schreiben einer SMS, E-Mail etc., Nutzung des im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 21225
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