wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 20.05.2021
853 Ds 466 Js 172241/20 -

Ausübung der verbotenen Prostitution führt nach Bewährungswiderruf nur noch zu einer Geldstrafe

AG München verurteilt illegal Prostituierte

Am 20.05.2021 verurteilte das Amtsgericht München eine 31jährige Prostituierte wegen Ausübung der verbotenen Prostitution in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 20.06. und 09.09.2020 sprach die Angeklagte in der Schillerstraße in der Nähe des Münchener Hauptbahnhofes jeweils einen Herrn an, wobei sie dem einen Oralverkehr gegen Zahlung von 200 Euro, dem anderen Geschlechtsverkehr für 50 Euro anbot. Die Angeklagte wusste, dass sie sich in beiden Fällen im Sperrbezirk der Landeshauptstadt München aufhielt, da sie u.a. wegen eines inhaltsgleichen Verstoßes in genau dieser Straße des Sperrbezirks bereits zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war. Dieser Verurteilung vom 22.12.2016 lag zugrunde, dass die Angeklagte im Oktober 2016 einem auch schon verbotswidrig in der Schillerstraße angeworbenen Freier bei Erbringung ihrer Dienste weiteres Bargeld in Höhe von etwa 200 Euro aus dessen Hosentasche entwendet und dessen Versuche wieder an sein Geld zu gelangen mit Faustschlägen gegen dessen Gesicht abzuwehren versucht hatte. Im dazugehörigen Bewährungsbeschluss war ihr deswegen verboten worden, sich am Hauptbahnhof oder u.a. in der Schillerstraße aufzuhalten, "…es sei denn zu Reisezwecken oder zum Aufsuchen oder Verlassen der Bahnhofsmission an Gleis 11 oder der Opferberatungsstelle JADWIGA." Bereits vor der neuerlichen Verhandlung war der Angeklagten diese Bewährung wegen der Auflagenverstöße vom 20.06. und 09.09.2020 widerrufen worden, so dass sie aktuell die Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten antreten musste.

Angeklagte legte umfassendes Geständnis ab

Die aus dieser Haft vorgeführte Angeklagte räumte die Taten unumwunden ein. "Ich habe das gemacht und wusste, dass es verboten war. Ich habe zwei Kinder, für die ich Geld verdienen musste; deshalb ging ich auf die Straße. Meine Kinder wohnen bei der Oma und meiner Schwester. Ich arbeitete seit 2016 immer im Bordell." Nachdem ihr Corona eine legales Arbeiten unmöglich gemacht habe, habe sie auf die Straße ausweichen müssen. Andere Jobs seien ihr wegen fehlender Lese- und Schreibkenntnisse versperrt gewesen. "In der Justizvollzugsanstalt fertigte ich Kartons an, lerne aber nicht lesen und schreiben. Meine Kinder können lesen und schreiben. Ich bin schon 31 Jahre alt; deshalb ist es für mich zu spät. Die beiden Väter meiner Kinder sind irgendwo. Ich habe keine Krankheiten. Weil meine Kinder nicht da sind, geht es mir schlecht. Bitte helfen sie mir, geben sie mir ein Haus oder eine Wohnung. Ich bin wegen der Kinder in die Sache hineingeraten."

Verurteilung zu Geldstrafe wegen illegaler Prostitution

Die Staatsanwältin beantragte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von vier Monaten während die Verteidigerin auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 5 Euro plädierte. Der Strafrichter begründete das getroffene Urteil u.a. wie folgt: "Die Angeklagte war umfassend geständig. Sie hatte zuletzt legal als Prostituierte gearbeitet. Weil sie keine reguläre Arbeit fand - sie ist Analphabetin - ging sie erneut illegal auf den Straßenstrich, um ihre beiden Kinder zu ernähren. Es kam in beiden Fällen nur zur Anbahnung der sexuellen Handlungen. Wegen der erneuten Straffälligkeit wurde die Bewährung widerrufen und die Angeklagte inhaftiert. Gegen die Angeklagte sprachen ihre Vorstrafen."

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_853-Ds-466-Js-17224120_Ausuebung-der-verbotenen-Prostitution-fuehrt-nach-Bewaehrungswiderruf-nur-noch-zu-einer-Geldstrafe~N30347

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30347 Dokument-Nr. 30347

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.