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Amtsgericht München, Urteil vom 28.07.2015
853 Ds 267 Js 132513/13 -

Missbrauch von Titeln: Falscher "Polizeirat" zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt

Laiendarsteller gibt sich im Restaurant als Polizeirat aus

Das Amtsgericht München hat einen 51-jährigen Münchner wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro - zu zahlen in 90 Tagessätzen zu je 15 Euro - verurteilt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein arbeitsloser Münchner besuchte am 10. Januar 2013 um drei Uhr nachts ein Wirtshaus im Zentrum von München. Er beschwerte sich über das Essen, da es laut seinen Worten "sauschlecht" war. Es kam mit der Bedienung zu einer Auseinandersetzung. Da der Gast nicht bezahle, wollte der Kellner die Polizei holen. Da sagte der Münchner zu ihm, dass er ein Polizeirat sei und es keinen Sinn mache, die Polizei zu rufen, da er der Vorgesetzte sei. Er zeigte dem Kellner dann mehrere Fotos von sich in Polizeikleidung.

Gericht verhängt Geldstrafe wegen Missbrauchs von Titeln

Beim Strafprozess sagte der Münchner der zuständigen Richterin, er sei Laiendarsteller. Er habe bereits bei "K11" und "Rosenheim Cops" als Kleindarsteller mitgewirkt. Das Amtsgericht hielt ihm zu Gute, dass er ein volles Geständnis abgelegt hat und dass er bei dem Vorfall leicht angetrunken war. Die Tat hatte auch keine weiteren Auswirkungen. Er hat die Rechnung nachträglich bezahlt. Allerdings ist er bereits mehrfach vorbestraft und ist, nachdem er die Anklage erhalten hat, für zwei Jahre untergetaucht, da er Angst vor einem Bewährungswiderruf hatte. Er hat sich jedoch am Ende selbst dem Verfahren gestellt. Die Richterin verurteilte den Mann wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, also zur Zahlung von 1.350 Euro.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

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