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Das Amtsgericht München hat einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Erlass von zwei Strafbefehlen gegen zwei Altflaschensammler wegen Diebstahls abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Verfahren angelte ein Ehepaar aus München, von Beruf Rentner und Reinigungskraft, mithilfe eines Greifarmes aus einem
Die Staatsanwaltschaft beantragte für beide beim Amtsgericht München Strafbefehle wegen Diebstahls. Der zuständige Richter lehnte den Erlass der Strafbefehle ab, da er die Rechtsmeinung vertritt, dass kein messbarer Diebstahlschaden entstanden sei. Der Pfandwert der aus dem Container entwendeten Altglasflaschen betrage lediglich 1,44 Euro. Die Flaschen würden mit dem Einwurf in den
Mit dem Einwurf der Glasflaschen in den Container gehe das Eigentum an den Flaschen auf den Betreiber der
Gegen die Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde zum Landgericht ein. Dieses hat mit Beschluss vom 3. Mai 2017 die sofortige Beschwerde verworfen, so dass die Entscheidung des Amtsgerichts über die Ablehnung des Erlasses der Strafbefehle rechtskräftig ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 24314
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