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Amtsgericht München, Beschluss vom 28.03.2017
843 Cs 238 Js 238969/16 -

Kein messbarer Schaden: Entnahme von Pfandflaschen aus Altglascontainer ist kein Diebstahl

AG München lehnt Erlass von Strafbefehlen gegen Altflaschensammler ab

Das Amtsgericht München hat einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Erlass von zwei Strafbefehlen gegen zwei Altflaschensammler wegen Diebstahls abgelehnt.

Im zugrunde liegenden Verfahren angelte ein Ehepaar aus München, von Beruf Rentner und Reinigungskraft, mithilfe eines Greifarmes aus einem Altglascontainer Altglas. Sie hatten vor, anschließend das Pfand für die Flaschen einzulösen. Bei der Aktion wurden sie von Anwohnern beobachtet und der Polizei gemeldet.

Flachen werden mit Einwurf in Altglascontainer dem Pfandkreislauf entzogen

Die Staatsanwaltschaft beantragte für beide beim Amtsgericht München Strafbefehle wegen Diebstahls. Der zuständige Richter lehnte den Erlass der Strafbefehle ab, da er die Rechtsmeinung vertritt, dass kein messbarer Diebstahlschaden entstanden sei. Der Pfandwert der aus dem Container entwendeten Altglasflaschen betrage lediglich 1,44 Euro. Die Flaschen würden mit dem Einwurf in den Altglascontainer dem Pfandkreislauf entzogen. Denn sie werden nicht aus dem Altglas aussortiert, vielmehr werden sie mit den anderen Flaschen eingeschmolzen.

Wert der gesammelten Glasflaschen nur minimal

Mit dem Einwurf der Glasflaschen in den Container gehe das Eigentum an den Flaschen auf den Betreiber der Altglascontainer über. Maßgeblich für die Wertberechnung sei deshalb der Wert, den die insgesamt 18 entwendeten Glasflaschen für den Betreiber der Altglascontainer haben, so das Gericht. Dieser sei jedoch so minimal, dass im Rahmen der Nachermittlungen, nicht geklärt werden konnte, welchen Wert diese 18 Flaschen im Rahmen des Recyclingprozesses zukomme.

Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht erfolglos

Gegen die Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde zum Landgericht ein. Dieses hat mit Beschluss vom 3. Mai 2017 die sofortige Beschwerde verworfen, so dass die Entscheidung des Amtsgerichts über die Ablehnung des Erlasses der Strafbefehle rechtskräftig ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

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