wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Klagerücknahme vom 11.02.2021
843 Cs 236 Js 109921/21 -

Geldstrafe wegen Beleidigung einer Polizistin nach illegaler Corona-Party

Strafbefehl nach Einspruchsrücknahme rechtskräftig

Das Amtsgericht München hat am 11.02.2021 einen Strafbefehl wegen Beleidigung von Polizisten gegen eine 22jährige Hotelfachschülerin aus München erlassen. Eine von ihr veranstaltete Hausparty musste von Polizisten aufgelöst werden, wobei es zu Beleidigungen dieser kam.

In der Hauptverhandlung nahm die 22jährige Hotelfachschülerin aus München den Einspruch gegen den gegen sie am 11.02.2021 von der zuständigen Strafrichterin erlassenen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 15 Euro zurück, so dass nunmehr rechtskräftig festgestellt ist, dass sie am 14.11.2020 gegen 22.40 Uhr eine Polizeibeamtin mit den Worten "Fotze" und "Scheißbullen" beleidigt hat. Der Angeklagte hatte ihren Einspruch vom 26.02.2021 gegen das ihr in Form des Strafbefehls vorgeschlagene Urteil damit begründet, dass sie niemanden beleidigt habe und als Bezieherin von ALG II kein ausreichendes Einkommen zur Zahlung der Strafe habe.

Beleidigung einer Polizeibeamtin bei Räumung von illegaler Party

In der Hauptverhandlung konnte sie sich an die Äußerung "Scheißbullen" nicht erinnern. Mit "Fotze" habe sie nicht die Polizeibeamtin, sondern eine Dritte bezeichnet, als sie ihrer Freundin, die mit dieser Dritten wegen eines Typs im Streit stehe, eine Sprachnachricht geschickt habe. "Tut mir leid, dass Sie sich angesprochen fühlen" habe sie der Beamtin danach gesagt. Da sie das fragliche Handy nicht mehr habe, könne sie die Sprachnachricht nicht mehr vorweisen. Sie habe sich damals angetrunken mit fünf anderen in der Wohnung im Münchener Lehel aufgehalten, als die Polizisten gekommen seien. Die 24jährige Polizeibeamtin erklärte, von einem Nachbarn von einer illegalen Coronaparty verständigt worden zu sein. Die Fenster seien nur notdürftig verhängt worden. Man habe erst am Fenster geklopft, sei vom Nachbarn ins Haus eingelassen worden. Die vier in der Wohnung Anwesenden hätten von Zusammenwohnen geredet, als im Hinterhof ein Blumentopf hörbar zerbrochen sei und die zweite Streife zwei weitere Gäste gebracht habe, die die Wohnung über ein rückwärtiges Fenster verlassen hätten. Die Angeklagte habe zu ihr gesagt, sie solle nicht so frech sein und warum die Frauen bei der Polizei zu anderen Frauen so gemein seien. Beim Verlassen der Wohnung habe die Angeklagte sie klar und deutlich "Fotze" genannt. Darauf habe sie ihr eine Anzeige angekündigt, worauf noch das Wort "Scheißbullen" folgte. Entschuldigt habe die Angeklagte sich nicht. Eine freundlich gebliebene Freundin habe die Angeklagte dann weggezogen.

Eingeständnis der Coronaparty

Ein weiterer als Zeuge vernommener Polizeibeamter bestätigte die Angaben der ersten Zeugin. Die illegale Coronaparty sei von den sechs jungen Leuten schließlich eingeräumt worden. Nur zwei der festgestellten Personen hätten sich zu Recht in der Wohnung aufgehalten. Das angebotene Herbeirufen eines Rettungswagens sei abgelehnt worden. Die damals anwesende Freundin der Angeklagten bestätigte als Zeugin zunächst die Angaben ihrer Zeugin. Mehrfach von der Vorsitzenden auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen erklärte sie schließlich nur, dass die Angeklagte niemanden so einfach beleidige. Sie sei nicht ganz in der Nähe gewesen, könne sich auch nicht mehr richtig erinnern. Ein weiterer Zeuge, der sich beim damaligen Sprung aus dem Fenster verletzt hatte, erklärte nicht alles mitbekommen zu haben.

Angeklagte nimmt Einspruch zurück

Der weitere über das Fenster geflohene Zeuge erklärte, "Ich bekam keine Beleidigung mit. Wir trafen uns zu sechst. Die Polizeibeamten kamen herein und nahmen unsere Personalien auf. Ich verletzte mich als ich mich verstecken wollte und aus dem erhöhten Erdgeschoss sprang. Es war nicht meine cleverste Aktion. Mein Kollege riss sich die Bänder und ich erlitt einen schmerzhaften Rippenbruch." Nachdem er auf seine Wahrheitspflicht hingewiesen worden war, fuhr er fort "Der Polizeibeamte lehnte es ab, mich wegen meiner Schmerzen in ein Krankenhaus zu fahren. Ich hörte weder Fotze noch Scheißbullen. Ich war stark verletzt und bekam nicht alles mit. Mit der Angeklagten bin ich befreundet, aber nicht in regelmäßigem Kontakt. Ich weiß nicht mehr, ob die Angeklagte ein Handy in der Hand hatte. Der Vorfall ist schon fünf Monate her." Die Angeklagte erklärte nunmehr: "Die Stimmung war natürlich ein bisschen angespannt, das stimmt. So jetzt wird's aber teuer, sagte die Polizeibeamtin als sie hereinkam. Ich war ein bisschen patziger." Zu Ihren Einkünften befragt erklärte sie monatlich 1.700 Euro zu erhalten, von denen aber schon knapp 1.500 Euro auf die Miete für sich und ihr Kind entfalle. Nach erneutem Hinweis des Gerichts, dass Tagessatzhöhe und Geldstrafe im Falle eines Urteils höher anzusetzen sei, nahm sie den Einspruch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurück.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_843-Cs-236-Js-10992121_Geldstrafe-wegen-Beleidigung-einer-Polizistin-nach-illegaler-Corona-Party.news30130.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30130 Dokument-Nr. 30130

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.