wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 09.05.2023
842 Ls 255 Js 129471/22 -

Haftstrafe für Betrug mit Bahntickets in 810 Fällen

Das Schöffengericht des Amtsgerichts München verurteilte am 09.05.2023 einen 29- jährigen Mann aus München wegen Computerbetruges in 810 Fällen zu einer Gesamtfreiheits­strafe von 2 Jahren und 8 Monaten. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 34.242,50 EUR an.

Der Angeklagte buchte im Zeitraum von Mai 2019 bis Februar 2022 insgesamt 810 Online-Zugfahrtickets der Deutschen Bahn unter Verwendung betrügerisch erlangter Kreditkartendaten. In 97 der 810 Fälle nutzte der Angeklagte die Online-Zugfahrtickets selbst, in den übrigen Fällen verkaufte er die Tickets gewinnbringend weiter. Hierdurch entstand der Deutschen Bahn ein Gesamtvermögensschaden in Höhe von 34.242,50 EUR.

Das Gericht ging in den Fällen mit einem Schaden von über 25 EUR von gewerbsmäßigem Handeln aus, da sich der arbeitslose Angeklagte ohne festes Einkommen durch die Taten eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen wollte.

Strafzumessung

Das Gericht führte im Rahmen der Strafzumessung insbesondere wie folgt aus: "Zugunsten des Angeklagten spricht, dass er sämtliche Taten vollumfänglich eingeräumt hat. Er befindet sich zudem auch bereits seit relativ langer Zeit in Untersuchungshaft, was angesichts der bestehenden Sprachbarriere eine besondere Härte für ihn darstellt. Es wurde auch berücksichtigt, dass die Taten jedenfalls teilweise bereits lange Zeit zurückliegen und der Angeklagte sich mit der formlosen Einziehung der sichergestellten Tatmittel einverstanden erklärt hat (...). Zulasten des Angeklagten war zu sehen, dass er bereits vor Begehung der hiesigen Taten strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wenn auch nicht wegen einschlägiger Delikte. Der eingetretene Gesamtschaden ist zudem erheblich und den Taten liegt eine planvolle Begehung, mithin eine nicht unerhebliche kriminelle Energie zugrunde. Schließlich war auch zu sehen, dass der Angeklagte die Taten über einen relativ langen Zeitraum hinweg beging."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft München I legten gegen das Urteil Berufung ein.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2023
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_842-Ls-255-Js-12947122_Haftstrafe-fuer-Betrug-mit-Bahntickets-in-810-Faellen.news33257.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33257 Dokument-Nr. 33257

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.