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Das Amtsgericht München hat einen 62-jährigen Sportschuhverkäufer aus München wegen Betruges in 631 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung verurteilt. Gleichzeitig ordnete es zugunsten des geschädigten Arbeitgebers die Einziehung von 24.774,19 Euro an Wertersatz an.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1980 aus Italien nach Deutschland eingewanderte ausgebildete Hotelfachmann arbeitete in jahrzehntelanger Tätigkeit als Sportschuhverkäufer eines Münchner Sporthandelshauses. Als Mitte 2017 erhebliche Fehlbestände im Warenbestand ebenso wie augenscheinlich deckungsgleiche Sportartikelangebote bei
In den nachfolgenden Ermittlungen konnte anhand des grundsätzlichen Geständnisses, sowie der bei
In der Hauptverhandlung ließ der Mann über seinen Verteidiger erklären, dass er alle Taten einräume und es ihm furchtbar Leid tue. Er hätte gesundheitliche Probleme gehabt, vor allem auch unter Depressionen gelitten und sei dadurch in finanzielle Probleme geraten. Er habe versucht, raus zu rudern. Er habe sein Selbstwertgefühl aufpuschen wollen. Es habe funktioniert und sei immer leichter geworden. Er sei so in eine Spirale hineingeraten. Er sei dabei, mit dem Sporthandelshaus eine finanzielle Regelung zu finden und so für seine Taten geradezustehen. Zugunsten des früheren Arbeitgebers werde bereits jetzt das Gehalt des wieder in Vollzeit als Verkäufer Arbeitenden oberhalb der Pfändungsgrenze von 1.100 Euro einbehalten.
Das Amtsgericht München verurteilte den Beschuldigten wegen Betruges in 631 Fällen zu einer
Die Vollstreckung dieser
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2019
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 26907
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