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Das Amtsgericht München hat einen 67jährigen Rentner und dessen 56jährige erwerbsunfähige Ehefrau aus München wegen Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von je einem Jahr und sechs Monaten.
Der Angeklagte ist der Sohn der 92jährigen Geschädigten, deren vorläufige Betreuerin die Angeklagte bis zu ihrer Ablösung am 22.02.2019 durch eine Berufsbetreuerin war. Am 18.01.2019 holten die Angeklagten die Geschädigte bei ihrer Entlassung aus einer gerontologischen Krankenhausabteilung gemeinsam ab und verbrachten sie in ein
Bei ihrer Befreiung durch die Berufsbetreuerin und die betreuungsgerichtlich bestellte Verfahrenspflegerin am 08.08.2019 zeigte sich die Geschädigte in einem stark verschmutzten und ungepflegten Zustand. Sie wies einen massiven Dekubitus am Steißbein sowie drei tennisballgroße Hämatome am Rücken auf. Die Geschädigte hatte sehr fettige Haare und trug stark verschmutzte und klebrige Unterwäsche. Sie äußerte gegenüber den Zeuginnen, dass sie darauf warte, dass ihr Sohn wieder aus dem Urlaub komme und sie dort abhole. Die Angeklagten nahmen zumindest billigend in Kauf, dass die Geschädigte durch die nicht notwendige und nicht genehmigte Unterbringung auf einer geschlossenen Station länger als eine Woche der Freiheit beraubt wird. Die Angeklagten hatten mittlerweile deren Wohnung bezogen.
Die Vorsitzende Richterin begründete das getroffene Urteil u.a. wie folgt: "Zu Gunsten beider Angeklagten wurde das vollumfängliche Geständnis beider Angeklagten berücksichtigt, welches dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart hat. Zu Gunsten beider Angeklagten sprach ferner, dass beide noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Sie haben die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30718
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