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Das Amtsgericht München verurteilte am 20.12.2023 einen 42- jährigen Mann wegen Diebstahls in 23 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.
Der bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte hatte im Zeitraum von Juni 2019 bis zu seiner Inhaftierung im Dezember 2022 insgesamt 26 Taten im Raum München begangen. Der Angeklagte entriegelte bevorzugt an vielfrequentierten Parkplätzen mithilfe eines Pandora Code-Grabbers parkende Kraftfahrzeuge. Dabei zeichnete er mit dem Gerät die Signale der Originalfahrzeugschlüssel auf und entsperrte die Fahrzeuge anschließend mit dem abgefangenen Schlüsselsignal elektronisch über die Zentralverriegelung. Der Angeklagte entwendete jeweils die im Auto befindlichen Wertgegenstände und Schlüssel. Außerdem durchsuchte er die Fahrzeuge nach Dokumenten wie Briefen oder Ausweisen, aus denen sich die Anschrift der Geschädigten ergab. In sieben Fällen nutze der Angeklagte die Schlüssel und Adressen, um sich Zutritt zu den Wohnungen der Geschädigten zu verschaffen und dort weitere Wertgegenstände zu stehlen. Der Gesamtwert des Diebesgutes betrug 60.910 Euro.
Das Gericht führte zur Strafzumessung insbesondere wie folgt aus: Zugunsten des Angeklagten waren folgende Umstände zu berücksichtigen: Der Angeklagte war vollumfänglich geständig und hat hierdurch eine langwierige Beweisaufnahme, dabei insbesondere den Geschädigten jeweils eine Aussage erspart, die für diese erheblich retraumatisierend hätte sein können. Er hat sich beim Geschädigten R. sogar persönlich entschuldigt.. Negativ fielen seine vorherigen Straftaten und die hohe kriminelle Energie, mit der er seine Taten plante und ausführte, ins Gewicht. So hat zunächst der Angeklagte den Pandora Code-Grabber im Internet erworben, sich dann Parkplätze gesucht, bei denen damit zu rechnen war, dass die Leute länger nicht zum Auto zurückkehren und dann bei entsprechendem Auffinden von Adresse und Schlüssel auch für Wohnungen in einem zweiten Akt die Diebstähle nicht nur aus den Autos, sondern aus den Wohnungen heraus begangen. Zudem wurde die Verletzung der Privatsphäre der Opfer und die psychischen Auswirkungen dieser Taten berücksichtigt. Das Urteil ist rechtskräftig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33969
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