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Amtsgericht München, Urteil vom 14.01.2021
812 Ls 247 Js 146706/20 -

Gewaltsamer Rückholversuch des durch Betrug verloren gegangenen Geldes führt zu Bewährungsstrafe

Geständnis als strafmildernder Wirkung

Das Amtsgericht München verurteilte einen 33-jährigen Landwirt und seine beiden Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung und erlegte ihnen die Zahlung von je 3000,00 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung auf.

Der Angeklagte hatte Vertrauen zu einem 24-jährigen Autohändler aus München gefasst. Dieser hatte ihm einen Käufer seines Fahrzeugs vermittelt, der auch schon eine Anzahlung auf den Kaufpreis bezahlt hatte. Der 24-jährige, der bereits mehrfach wegen Autobetrügereien vorbestraft war, zog ihn wegen eines angeblich großen Goldbestandes in Rumänien im Wert von zwei Millionen Euro ins Vertrauen. An diesem könne er beteiligt werden, wenn er die für den Transport nach Deutschland notwendigen Kosten mittrage. Nach Zahlung von nach und nach rund 375.000 Euro wurde ihm Ende April 2020 klar, dass er und seine beiden mitangeklagten Freunde, von denen er sich rund 50.000 Euro geliehen hatte, Opfer eines Betruges geworden waren. Der Angeklagte überfiel den Händler zusammen mit zwei Freunden und seiner Partnerin, um das verlorene Geld zurückzuholen. Dabei entführten sie ihn mittels des PKWs des Händlers und fuhren in ein nahes Waldstück, wo sie ihn verprügelten. Familienangehörige des Händlers kamen hinzu; die Gruppen mussten durch die Polizei getrennt werden. Es entstanden Personenschäden. Der Angeklagte hatte nachfolgend ein Darlehen von 50.000 Euro aufgenommen, um seinen Freunden umgehend deren Schaden zu ersetzen.

Geständigkeit und keine Vorstrafen haben strafmildernde Wirkung

Nach Auffassung der Vorsitzenden Richterin schlossen der Geschädigte und der Angeklagte eine Ausgleichsvereinbarung betreffend die gegenseitigen Ansprüche, wonach der Geschädigte dem Angeklagten bereits 200.000 Euro bezahlt hat und weitere 100.000 Euro bis zum 31.03.2021 zu leisten hat. Hierin erklären sie, kein Interesse an einer gegenseitigen Strafverfolgung zu haben. Zugunsten der Angeklagten war zu sehen, dass sie von Anfang an geständig waren. Keiner der Angeklagten ist vorbestraft. Darüber hinaus handelte es sich um eine Ausnahmesituation, bei der der Angeklagte um ca. 375.000 Euro durch diverse Tathandlungen seitens des Geschädigten betrogen worden war. Als der Angeklagte erkannte, dass er einem Betrug unterlegen war, war er völlig verzweifelt. Er hatte nicht nur sein eigenes Geld, sondern auch das seiner Familie und seiner Freunde an den Geschädigten verloren. Die beiden weiteren Angeklagten handelten hierbei nicht nur, weil sie ihr Geld zurückhaben wollten, sondern auch aufgrund der langjährigen Freundschaft zum Angeklagten.

Selbstjustiz nicht hinnehmbar

Zu Lasten der Angeklagten sprach an erster Stelle, dass sie sich der Selbstjustiz bedient haben. Auch wenn die Tathandlungen an sich spontan erfolgt sein dürften, hatten sie den Geschädigten zunächst nach gelockt und für eine personenmäßige Überzahl gesorgt. Darüber hinaus wurde der Geschädigte erheblich verletzt. Es muss auch gesehen werden, dass der Angeklagte sich anfangs einen Geldsegen versprochen hatte mit einer unrealistischen Rendite, weshalb er so unvorsichtig auf die Betrügereien hereinfiel."

Betrügerischer Händler wird ebenfalls verurteilt

Der Autohändler, der durch die Tat neben einem Würgetrauma diverse Prellungen, blutende Wunden und erhebliche Schmerzen erlitten hatte, wurde durch ein anderes Schöffengericht des Amtsgerichts München wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/aw)

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