wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 24.09.2018
812 Ls 247 Js 134599/18 -

Haftstrafen wegen Bandendiebstahls mit Zetteltrick

Betrügerische Ausnutzung von Hilfsbereitschaft hilfsdürftiger älterer Mitbürger

Zwei Schwestern wurden wegen Bandendiebstahls in mehreren Fällen zu Freihheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung bzw. einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2017 gegen 14.00 Uhr bat ein Mittäter die 87-jährige Geschädigte an ihrer Wohnungstür einen Zettel für den Nachbarn zu verfassen, da er selbst schlecht sehen könne. Er wolle dort Arzneimittel aus der Apotheke abgeben. Als sie aus ihrer Küche den erbetenen Zettel holen wollte, folgte er ihr kurzerhand in die Küche. Die ältere Angeklagte gelangte währenddessen unbemerkt in die Wohnung und durchwühlte das Schlafzimmer, wo sie Goldschmuck im Wert von ca. 1.200,00 Euro entwendete.

Weitere Beute im Wert von knapp 8.000 Euro

Im März 2018 gegen 09.30 Uhr sprach die jüngere Angeklagte eine weitere Geschädigte an und brachte diese dazu, sie mit in ihre Wohnung zu nehmen, wo deren 81-jähriger Ehemann wartete. Dort verwickelte sie nach besagter Zettelfrage die Geschädigten in der Küche, deren Türe sie zuvor geschlossen hatte, in ein Gespräch und deckte das Fenster der Küchentür mit einem wie zufällig hochgehaltenen bunten Tuch ab, während die ältere Angeklagte unbemerkt aus dem Schlafzimmer Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von knapp 8.000 Euro entwendete.

Mittäter vom dritten misstrauischen Opfer entdeckt

Am selben Tag gegen 16.30 Uhr bot die jüngere Angeklagte einer 90-jährigen Geschädigten Hilfe beim Tragen ihres Einkaufstrolleys in ihre Wohnung an. In der Wohnung angekommen, bat die Angeklagte neben besagtem Zettel um ein Glas Wasser. Als sie die Decke auch hier ausbreiten wollte, zog die misstrauisch gewordene Geschädigte die Decke zur Seite und sah den weiteren Mittäter, der gerade angefangen hatte, erbeutete Gegenstände im Wert von ca. 50,00 Euro einzustecken. Beide ergriffen die Flucht, als die Geschädigte angekündigte, nun die Polizei rufen zu wollen.

Opfer leiden unter den Taten

Während das erste Opfer angab, die Tat gut verkraftet zu haben, schildert der zweite 81-jährige Geschädigte nachfolgende Alpträume. Auch die dritte Geschädigte gab an, seit dem Vorfall weniger Vertrauen zu anderen Menschen zu haben.

Angeklagte räumen Taten vollumfänglich ein

Die Angeklagten hatten einen Teil der Schäden vor, den Rest im Rahmen der Hauptverhandlung in bar den drei Geschädigten erstattet und sich bei ihnen im Anschluss an deren Zeugenvernehmungen jeweils entschuldigt, was nur von der ersten Geschädigten vorbehaltlos angenommen wurde. Beide Angeklagten räumten die ihnen vorgeworfenen Taten vollumfänglich ein und gaben einen Bruder und einen Cousin als weitere Mittäter an. Die Ältere war durch DNA-Spuren, die sie an einem Tatort hinterlassen hatte, identifiziert worden.

Opfer wurden gezielt nach Alter und Gebrechlichkeit ausgesucht

In der Urteilsbegründung heißt es: "Iinsgesamt ist auch zu sehen, dass die Angeklagten ihre Opfer gezielt nach Alter und Gebrechlichkeit aussuchten und daraus auf Kritiklosigkeit und fehlende Wehrhaftigkeit schlossen. Sie nutzten die Hilfsbereitschaft ihrer Opfer aus, was dazu führen dürfte, dass diese in Zukunft nicht mehr so leicht anderen Menschen helfen. (...)

Übergeordnete Rolle der älteren Schwester

Zu Lasten der (...älteren Angeklagten...) war insofern auch zu berücksichtigen, dass ihr eine übergeordnete Rolle zukam. Diese Vormachtstellung zeigte sich in der Hauptverhandlung auch darin, dass die Angeklagte (...) auf die Fragen antwortete, welche an ihre jüngere Schwester gerichtet waren. Schließlich ist die Angeklagte erheblich und einschlägig vorbestraft und steht unter offener Bewährung. (...)

Freiheitstrafe mit Bewährung wegen günstiger Sozialprognose für jüngere Schwester

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe der (...jüngeren Angeklagten...) konnte zur Bewährung ausgesetzt werden, da die Sozialprognose der Angeklagten günstig ist. Sie ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zudem schien sie durch die vollzogene Untersuchungshaft und den hiesigen Prozess erheblich beeindruckt gewesen zu sein, zumal sie ihre zwei kleinen Kinder während der Untersuchungshaft nicht sehen konnte. (...) Die Angeklagte zeigte sich reuig und geständig und es bleibt die Hoffnung, dass sie sich nunmehr tatsächlich um eine legale Beschäftigung kümmern wird, um ihren Kindern eine weitere Verhaftung ihrer Person zu ersparen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2018
Quelle: Amtsgericht München, ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_812-Ls-247-Js-13459918_Haftstrafen-wegen-Bandendiebstahls-mit-Zetteltrick~N26565

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26565 Dokument-Nr. 26565

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.