wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Beschluss vom 26.01.2006
483 URII 1261/05 WEG -

Muss das Hausgeld ein zweites Mal gezahlt werden, wenn der Verwalter das gezahlte Hausgeld veruntreut?

Laut AG München hat die Zahlung an den Verwalter Erfüllungswirkung

Wenn ein Verwalter das Hausgeld veruntreut, so haftet dafür die Wohnungseigentümergemeinschaft solidarisch. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

Der Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage in München klagte gegen die Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Hintergrund war folgender: Seit mehr als 10 Jahre sind die Wohngelder, die auf die Antragsteller entfallen, per Lastschrift durch die Hausverwaltung eingezogen worden. So auch für November 2004. Die damals für die WEG tätige Hausverwalterin veruntreute die Zahlungen des späteren Antragstellers für November und Dezember 2004, in dem sie die per Lastschrift eingezogenen Beträge in Höhe von jeweils € 200,00 auf ein ihr gehörendes Konto einzog und nicht dem Konto der WEG gutschrieben ließ. Die Lastschrift für Dezember 2004 konnte der Antragsteller noch rückbuchen lassen; für November jedoch nicht. Auf der späteren Eigentümerversammlung wurde von dieser beschlossen, dass die Wohngeldverluste nicht von der Gesamtheit der Eigentümer getragen werden, sondern diese jeder Eigentümer selbst zu tragen habe.

Damit fand sich der Antragsteller nicht ab und beantragte beim Amtsgericht München, den genannten Beschluss für ungültig zu erklären.

Die Gesamtheit der WEG hat sich im Prozess damit gewehrt, dass der Einzug des Geldes per Lastschrift für den Zeitraum November 2004 keine schuldbefreiende Wirkung für die WEG gehabt habe. Das Wohngeld wäre vielmehr erst dann wirksam gezahlt worden, wenn es einem Konto der WEG gutgeschrieben worden wäre.

Der zuständige Richter für Wohnungseigentumssachen beim Amtsgericht München gab dem Antragsteller Recht. Der Beschluss wurde für ungültig erklärt. Zu Recht habe der Antragsteller vorgetragen, dass mit dem Eingang des Geldes auf dem Konto der Verwalterin Erfüllungswirkung für die WEG eingetreten sei. Der vorliegende Sachverhalt (Einzug per Lastschrift) sei nicht anders zu beurteilen, als wenn das Geld in bar der Verwalterin übergeben worden wäre. Die Hausverwaltung handele bei der Entgegennahme von Geld - unabhängig von der Form des Geldeinzugs - als Vertreterin der WEG. Damit sei im Zeitpunkt des Eingangs des Geldes bei der Verwalterin Erfüllungswirkung im Verhältnis zur WEG eingetreten. Veruntreue die Hausverwaltung das in Empfang genommene Geld, so beseitige diese strafbare Handlung die Erfüllungswirkung nicht. Daher hätten die Folgen der Untreue die Wohnungseigentümer solidarisch zu tragen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 20.03.2006

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_483-URII-126105-WEG_Muss-das-Hausgeld-ein-zweites-Mal-gezahlt-werdenwenn-der-Verwalter-das-gezahlte-Hausgeld-veruntreut~N2127

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2127 Dokument-Nr. 2127

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.