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Die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit "Sie promovierter Arsch" kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Lesetipp - refrago:
Das beklagte Ehepaar des zugrunde liegenden Streitfalls mietete mit Vertrag vom 28. Oktober 2008 vom Kläger eine Souterrainwohnung in Hohenbrunn bei München zu einem monatlichen Mietzins von 1.490 Euro.
Zwischen den Parteien wurden zahlreiche Zivilverfahren im Zusammenhang mit dem
Der
Die zuständige Richterin am Amtsgericht München gab dem
Das Gericht stellte weiter fest, dass vor der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 21017
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