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Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Mietern, die nach Auffassung des Vermieters unangemessenen Gebrauch vom Trocken- oder Waschraum machen, nicht aufgegeben werden darf, den Schlüssel jeweils bei der Verwaltung zu holen.
Das klagende Ehepaar des zugrunde liegenden Falls ist seit 1976
Die Kläger beantragen, ihnen wieder durch Überlassung eigener
Die beklagte
Die Kläger wollen Ende 2013 lediglich verschmutzte Regenbekleidung gewaschen haben. Gegenstände habe man nur nach einem Wasserschaden zwischenlagern müssen, da die
Das Amtsgericht München gab den Klägern Recht und verurteilte die Beklagte, den Klägern ungehinderten Zugang zu Trocken- und Waschraum unter Übergabe der dafür erforderlichen
Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde am 9. November 2017 zurückgenommen, nachdem das Berufungsgericht neben dem Hinweis auf die Richtigkeit der amtsgerichtlichen Begründung zusätzlich darauf hingewiesen hatte, dass die hier von der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 25259
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